Fußball
Neufassung der CoronaSchVO zum 04.03.2022
Ab dem 04.03.2022 haben Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren wieder uneingeschränkten Zugang zum Naturstadion. Personen ab 18 Jahren ist der Zugang mit 3G Status gestattet, dies gilt sowohl für Zuschauer*innen als auch für Sportler*innen. Diese Personen müssen sich mit ihrem Pass oder Personalausweis ausweisen und den 3G Status nachweisen können. Für die Nutzung des Vereinsheims bei Heimspielen gelten die Regeln für die Gastronomie (3G, Maskenpflicht mit Ausnahme des festen Sitz-oder Stehplatzes).
Weitere Informationen finden sich hier.
Ü32 fährt zur Deutschen Meisterschaft 2022
Die Vorfreude bei der Ü32 des TuS Jöllenbeck ist groß: Am Samstag sind die Gruppen für den 16. Deutschen Altherren-Supercup Ü32 im kommenden Jahr in der Geschäftsstelle des Bremer Fußball-Verbandes im Weserstadion ausgelost worden.
Nach dem sensationellen vierten Platz bei der 14. Auflage im Jahr 2019 beim VfL Weiße Elf Nordhorn in Niedersachsen und der automatischen Qualifikation für die nächste inoffizielle Deutsche Meisterschaft waren die Altliga-Kicker des TuS Jöllenbeck dieses Mal als Gruppenkopf gesetzt. Die Auslosung ergab folgende Gegner: Jöllenbeck tritt am 10. und 11. Juni in Gruppe L gegen SSV 80 Gardelegen aus Sachsen-Anhalt, SV Allensbach aus Baden-Württemberg und TSV Fortuna Sachsenross aus Hannover an.
Zutritt zum Naturstadion nur noch mit 2G
UPDATE 04.12.2021: Gemäß der neuen CoronaSchVO des Landes NRW (Stand 04.12.2021) ist Personen ohne 2G Status der Zutritt zum Naturstadion untersagt. Alle Personen ab 16 Jahren müssen sich mit einem amtlichen Ausweisdokument (Personalausweis oder Pass) ausweisen und den 2G Status nachweisen können. Das gilt insbesondere auch für Trainer*innen, Betreuer*innen und Spieler*innen von Gastmannschaften. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren gelten automatisch als 2G, für sie gibt es keine Einschränkungen. Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene ohne 2G Status dürfen dagegen mit wenigen Ausnahmen nicht mehr am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen. Weitere Details zu den aktuellen Regelungen finden sich hier. Bleibt gesund und lasst euch impfen, wenn ihr das bisher nicht getan habt!
Neue Corona-Schutzverordnung erleichtert Abläufe im Amateursport erheblich
Am 20.08.2021 ist die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten, welche erhebliche Erleichterungen für den Amateursport mit sich bringt. Wir haben die Regelungen in den folgenden Dokumenten zusammengefasst. Da die 7-Tage-Inzidenz in Bielefeld und im Land NRW über 35 liegt, kommen auch die ausgewiesenen 3G-Sonderregelungen zur Anwendnung:
Regelungen für Spieler*innen (Stand 19.08.2021)
Regelungen für Zuschauer*innen (Stand 19.08.2021)
Regelungen für Besucher*innen des Vereinsheims (Stand 19.08.2021)
Überblick zu den Coronaregelungen
Wir haben neue Übersichten zu den Coronaregelungen für Spieler*innen, Zuschauer*innen und Besucher*innen des Vereinsheims erstellt, die in den verschiedenen Inzidenzstufen 0 bis 3 anzuwenden sind. Die aktuell für Bielefeld und das Land NRW gültige Inzidenzstufe findet sich tagesaktuell hier.
Regelungen für Spieler*innen (Stand 03.08.2021)
Regelungen für Zuschauer*innen (Stand 03.08.2021)
Regelungen für Besucher*innen des Vereinsheims (Stand 03.08.2021)
Förderkreis WIR TUN WAS verschiebt die JHV
Aufgrund der aktuellen Lage haben wir uns entschlossen, die für den 17.03.2021 geplante JHV des Förderkreises WIR TUN WAS auf den Sommer zu verschieben. Wir werden auf dieser Seite informieren, wenn ein neuer Termin feststeht.
Bleibt gesund, auf bald!
Jochen Vahle und Jan Schmalhorst
Nachruf auf Olaf Beugholt
Der langjährige Leiter der Fußballabteilung des TuS Jöllenbeck, Olaf Beugholt, ist gestern nach schwerer Krankheit im Alter von 61 Jahren verstorben. Tief betroffen und menschlich berührt trauern wir um einen hochgeschätzten Freund, der stets mit Rat und Tat zur Stelle war, wenn sein geliebter „Großer TuS“ ihn brauchte. Mit ihm verliert der TuS Jöllenbeck einen geachteten Mitstreiter. Unsere Gedanken und unsere Mittrauer gelten seiner Familie, seinen Angehörigen und seinen Freunden.