Slider1.jpeg
Slider2.jpeg
schwimmen02.jpeg

© LSB NRW / Andrea Bowinkelmann

schwimmen03.jpeg
previous arrow
next arrow

Das Land NRW hat am 1.5.2020 die Verordnung in Teilen neuformuliert, ergänzt und die Untersagung des Trainings- und Sporbetriebes bis 10.5.2020 verlängert.
Gültig ab 4.5.2020.

Quelle Land NRW: Zweite Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus vom 1. Mai 2020

Analog dazu hat der geschäftsführende Vorstand des TuS Jöllenbeck seinen Beschluß vom 13.3.2020 zur Einstellung des Sport- und Übungsbetriebes sowie der Schließung der Sportanlagen und Sportlerheime bis zum 10.5.2020 verlängert.