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UPDATE 04.12.2021: Gemäß der neuen CoronaSchVO des Landes NRW (Stand 04.12.2021) ist Personen ohne 2G Status der Zutritt zum Naturstadion untersagt. Alle Personen ab 16 Jahren müssen sich mit einem amtlichen Ausweisdokument (Personalausweis oder Pass) ausweisen und den 2G Status nachweisen können. Das gilt insbesondere auch für Trainer*innen, Betreuer*innen und Spieler*innen von Gastmannschaften. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren gelten automatisch als 2G, für sie gibt es keine Einschränkungen. Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene ohne 2G Status dürfen dagegen mit wenigen Ausnahmen nicht mehr am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen. Weitere Details zu den aktuellen Regelungen finden sich hier. Bleibt gesund und lasst euch impfen, wenn ihr das bisher nicht getan habt!